Organisation, Struktur und Rechtsform der Deutschen Golf-Seniorinnen-Gesellschaft e.V.

Die DGSG hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Der ausschließliche und unmittelbare Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Seniorinnen-Golfsports, gestützt auf die bei Vereinsgründung festgelegten und satzungsmäßigen Statuten. Die DGSG ist als gemeinnützig anerkannt. Die jährliche Mitgliederversammlung wird abwechselnd von den verschiedenen Regionen ausgerichtet.

Die Gesellschaft hat

  • Aktive Mitglieder
  • Passive Mitglieder
  • Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidentinnen

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch Einreichung eines Antrags an den Vorstand. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Mitglieds. Die Organe der Gesellschaft bestehen aus dem Vorstand (vier Vorstandsmitglieder), der Mitgliederversammlung und den Regionalleitungen (sechs Regionalleiterinnen).

Vorstand

Präsidentin Dr. Mela Fiedler

Vizepräsidentin und Schatzmeisterin Ute Häring

Vorstand Sport Pia Wunderlich

Vorstand IT Mechthild Wedekind

von links nach rechts: Ute Häring, Dr. Mela Fiedler, Pia Wunderlich, Mechthild Wedekind

Regionalleitungen

Die DGSG ist durch 6 Regionen strukturiert. Alle regionalen Belange werden von einer Regionalleiterin in ehrenamtlicher Tätigkeit wahrgenommen und umgesetzt.

Ihre Aufgabe besteht in der Organisation der regionalen Turniere, Regionen-Vergleichsturniere, der Kontaktpflege und Ausrichtung internationaler Länderspiele mit Seniorinnen-Gesellschaften regionennaher Nationen.

Angelica Bergengruen
Region Süd

Helga Hoering
Region Südwest

Traudel Rochel
Region Mitte

Maria Peters, Marianne Mussalati
Region West

Ingrid Iden, Rosemarie Dethlefsen
Region Niedersachsen / Bremen

Nicola Oberste Berghaus
Region Nord

Nehmen Sie hier Kontakt mit den Regionalleiterinnen auf.